Wahlarztsystem
Das Wahlarztsystem gewährt Ihnen freie Arztwahl ohne Überweisung oder Bewilligung.
Die Verrechnung erfolgt vierteljährlich (entsprechend den Quartalen der Krankenkassen) durch Zusendung der Honorarnote. Eine mögliche Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse kann erst nach erfolgter Zahlung stattfinden.
Für unentschuldigtes Fernbleiben von einem bereits vereinbarten Ordinationstermin werden Kosten in Rechnung gestellt.
Ihre Vorteile:
Freie Arztwahl
Rasche und flexible Terminvergabe
Keine Wartezeiten
Individuelle Betreuung
Diskretion (niemand muss von Ihrer Behandlung erfahren)